Sportverein Pädagogik Schönebeck e.V.
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Rehasport
Arbeitsgemeinschaften

Auszug aus den Vereinsrichtlinien
1. Es gelten die jeweils gültigen Beitragssätze. Es können von einzelnen Abteilungen / Mannschaften zusätzliche Abteilungsbeiträge, Trainingslager-, Lizenz- und Turniergeühren erhoben werden.
2. Alle Beiträge sind Bringschuld. Es werden keine Rechnungen ausgestellt.
3. Der/Die bei Minderjährigen unterzeichnende/n Erziehungsberechtigte/n verpflichte/t sich hiermit persönlich die fälligen Beiträge des/der Angemeldeten zu zahlen.
4. Der Austritt ist gemäß §7 Nr. 2 der Vereinssatzung jeweils unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum 30.06 und 31.12. zulässig und ist schriftlich gegenüber der Abteilung / dem Vorstand zu erklären.
5. Die Vereinssatzung erkenne(n) ich/wir in der jeweils gültigen Fassung als verbindlich an.
6. Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner/unserer Daten, gemäß DSGVO, zum Zwecke des Vereins, bin ich/sind wir einverstanden.
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